Solarstrom verkaufen statt verbrauchen – Einspeisevergütung 2025 einfach erklärt

Solarstrom verkaufen statt verbrauchen – Einspeisevergütung 2025 einfach erklärt

Wer sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzt, steht früher oder später vor der Frage: Soll ich möglichst viel Solarstrom selbst verbrauchen oder lohnt es sich, den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen und dafür Geld zu bekommen? Die Einspeisevergütung macht genau das möglich – aber wie funktioniert sie eigentlich im Jahr 2025?

 

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den du pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom vom Netzbetreiber bekommst. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und macht die Investition in eine PV-Anlage wirtschaftlich attraktiver.

 

Wie hoch ist die Vergütung 2025?

Im Jahr 2025 liegt die Vergütung – abhängig von Anlagengröße und Typ – voraussichtlich bei folgenden Werten (Stand: Frühjahr 2025):

  • bis 10 kWp: ca. 7,1 Cent/kWh

  • 10–40 kWp: ca. 6,8 Cent/kWh

  • über 40 kWp: ca. 5,9 Cent/kWh

Diese Werte gelten für Volleinspeisung. Wer seinen Strom selbst nutzt und nur den Überschuss einspeist (Überschusseinspeisung), erhält leicht reduzierte Sätze. Die genauen Zahlen werden monatlich durch die Bundesnetzagentur aktualisiert.

 

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung?

Wenn du den gesamten Solarstrom ins Netz einspeist, spricht man von Volleinspeisung. Das ist besonders interessant für Gebäude ohne großen Eigenverbrauch, etwa Lagerhallen oder vermietete Immobilien. In Wohnhäusern lohnt sich oft die Überschusseinspeisung – du nutzt, was du brauchst, und verkaufst den Rest.

 

Wie läuft die Abrechnung ab?

Die Abrechnung erfolgt über den Netzbetreiber. Dafür brauchst du:

  1. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister

  2. Einen Zweirichtungszähler (er misst Bezug und Einspeisung getrennt)

  3. Einen Netzanschlussvertrag mit dem lokalen Netzbetreiber

Meist bekommst du einmal im Jahr eine Gutschrift für die eingespeisten Kilowattstunden – abhängig vom tatsächlichen Messwert.

 

Muss man den Verkauf versteuern?

Bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp auf Wohngebäuden gilt: keine Einkommensteuer, keine Gewerbesteuer – ein riesiger Vorteil! Auch die Umsatzsteuer entfällt bei vielen Betreibern seit 2023 komplett. Die Bürokratie ist also stark reduziert.