Fördermöglichkeiten für Batteriespeicher – Was gibt es 2025?

KfW-Förderdarlehen „Erneuerbare Energien – Standard 270“
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Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
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Förderumfang: Bis zu 100 % der Kosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher und zugehörige Installationen
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Konditionen: Zinsgünstige Darlehen mit Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren, Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Kosten
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Antragstellung: Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens
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Hinweis: Die Förderung ist mit der Einspeisevergütung kombinierbar
🏙️ Landesförderungen (Auswahl)
Berlin
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Förderhöhe:
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300 €/kWh für Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern (max. 15.000 €)
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Bis zu 65 % der Anschaffungs- und Installationskosten für Mehrfamilienhäuser (max. 30.000 €)
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Antragstellung: Über das Online-Portal der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB)
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Hinweis: Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden
Sachsen
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Programm: „Sachsenkredit Energie und Speicher“
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Förderumfang: Darlehen ab 35.000 € für Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher
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Hinweis: Förderung nur in Kombination mit PV-Anlage
Baden-Württemberg
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Programm: „Solaroffensive“
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Förderhöhe: Bis zu 200 €/kWh für Stromspeicher
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Hinweis: Förderung in Kombination mit PV-Anlage
📝 Tipps für die Antragstellung
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Frühzeitig informieren: Die Förderprogramme können begrenzte Mittel haben.
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Antrag vor Vorhabenbeginn stellen: In vielen Fällen muss der Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags eingereicht werden.
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Unterlagen vollständig einreichen: Achte auf die vollständige und korrekte Einreichung aller erforderlichen Dokumente.
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Beratung in Anspruch nehmen: Nutze Beratungsangebote von Energieagenturen oder Fachbetrieben, um die passende Förderung zu finden.
🔄 Weitere Fördermöglichkeiten
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Einspeisevergütung: Für den überschüssigen Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es weiterhin eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
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Steuerliche Vorteile: Bis zu einer Leistung von 30 kWp sind Einnahmen aus der Eigenstromversorgung steuerfrei.