Fördermöglichkeiten für Batteriespeicher – Was gibt es 2025?

Fördermöglichkeiten für Batteriespeicher – Was gibt es 2025? SolarLuxEnergy | Dein Onlineshop für Photovoltaik

KfW-Förderdarlehen „Erneuerbare Energien – Standard 270“

  • Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

  • Förderumfang: Bis zu 100 % der Kosten für PV-Anlagen, Batteriespeicher und zugehörige Installationen

  • Konditionen: Zinsgünstige Darlehen mit Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren, Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Kosten

  • Antragstellung: Über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens

  • Hinweis: Die Förderung ist mit der Einspeisevergütung kombinierbar 

 


🏙️ Landesförderungen (Auswahl)

Berlin

  • Förderhöhe:

    • 300 €/kWh für Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern (max. 15.000 €)

    • Bis zu 65 % der Anschaffungs- und Installationskosten für Mehrfamilienhäuser (max. 30.000 €)

  • Antragstellung: Über das Online-Portal der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB)

  • Hinweis: Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden 

Sachsen

  • Programm: „Sachsenkredit Energie und Speicher“

  • Förderumfang: Darlehen ab 35.000 € für Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher

  • Hinweis: Förderung nur in Kombination mit PV-Anlage 

Baden-Württemberg

  • Programm: „Solaroffensive“

  • Förderhöhe: Bis zu 200 €/kWh für Stromspeicher

  • Hinweis: Förderung in Kombination mit PV-Anlage

 


📝 Tipps für die Antragstellung

  • Frühzeitig informieren: Die Förderprogramme können begrenzte Mittel haben.

  • Antrag vor Vorhabenbeginn stellen: In vielen Fällen muss der Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags eingereicht werden.

  • Unterlagen vollständig einreichen: Achte auf die vollständige und korrekte Einreichung aller erforderlichen Dokumente.

  • Beratung in Anspruch nehmen: Nutze Beratungsangebote von Energieagenturen oder Fachbetrieben, um die passende Förderung zu finden.

 


🔄 Weitere Fördermöglichkeiten

  • Einspeisevergütung: Für den überschüssigen Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es weiterhin eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

  • Steuerliche Vorteile: Bis zu einer Leistung von 30 kWp sind Einnahmen aus der Eigenstromversorgung steuerfrei.